Allgemeine Geschäftsbedingungen des Deutschen Instituts für Humor
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie bspw. offene Seminare, Inhouse-Trainings, Vorträge im Präsenz- oder Online-Format.
1.2 Angebote und Leistungen des Deutschen Instituts für Humor erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Kunden werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Privatpersonen, Unternehmern sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist. Im Folgenden werden die Vertragspartner des Deutschen Instituts für Humor als Auftraggeber (AG) und das Deutsche Institut für Humor als Auftragnehmer (AN) bezeichnet.
AG und AN gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Verwendet der AG entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, so werden diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn der AN diesen ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Angebot, Vertragsschluss, Widerruf
2.1 Die Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
2.2 Nach Veranstaltungsanfrage erhält der AG vom AN ein Angebot per Mail. Für ein Offenes Seminar/ Webinar erstellt der AN eine Ankündigung/ Anmeldeformular online unter https://humorinstitut.smile2.de. Mit schriftlicher Angebotsbestätigung durch den AG oder mit Unterschrift eines gesonderten Vertrages durch den AG und AN ist die Vereinbarung verbindlich. Für ein Offenes Seminar/ Webinar ist die Teilnahme verbindlich, sobald der potentielle Teilnehmende (AG) sich über das Anmeldeformular angemeldet hat.
2.3 Der AN ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen.
2.4 Es besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung bzw. einen Auftrag schriftlich (per Mail oder Post) unter folgenden Bedingungen zu stornieren:
Bei Absage der Veranstaltung durch den AG entsteht ein Honoraranspruch des AN:
- bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - kostenfrei
- ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - 50 % des Vertragshonorars
- ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn - 70% des Vertragshonorars
Für die Fristwahrung sind das Datum des Poststempels oder das Eingangsdatum der Mail maßgebend.
2.5 Sollte der AG durch unvorhersehbare Umstände die Veranstaltung absagen müssen, besteht alternativ die Möglichkeit, für die Veranstaltung einen neuen Termin zu vereinbaren.
In diesem Fall entfällt der Honoraranspruch des AN.
2.6 Für ein Offenes Seminar/ Webinar gilt Folgendes: Sollte ein Teilnehmender, der seine Teilnahme am Offenen Seminar/ Webinar absagen muss, einen Ersatzteilnehmenden generieren können, entfällt die Stornogebühr.
Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben.
2.7 Für den Fall, dass der/ die angekündigte Referent:in durch Krankheit oder unvorhergesehene Umstände verhindert ist, verpflichtet sich der AN, den AG unverzüglich zu informieren und sofern möglich eine/ n andere/ n Referent:in mit vergleichbarer Qualifikation zu benennen, die/ der die Veranstaltung zu gleichen Konditionen durchführt.
Alternativ vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber einen neuen Termin.
Ein etwaiger Entschädigungsanspruch des AG entfällt.
2.8 Der AN behält sich vor, ein Offenes Seminar/ Webinar zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung einer/ s Referent:in, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmendenanzahl oder höhere Gewalt usw.
Die Benachrichtigung der AG über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebenen Mail- oder Postadresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Der AN kommt für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem AG durch die Absage entstehen, nicht auf.
2.9 Bei Absage der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt entfallen der Honoraranspruch des Auftragsnehmers und auch ein etwaiger Entschädigungsanspruch des Auftraggebers.
Corona-Maßnahmen stellen keine höhere Gewalt dar.
2.10 Sollten Maßnahmen staatlicher- oder kommunalerseits (Versammlungsverbot, Beherbergungsverbot etc.) erlassen werden, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich machen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Veranstaltung auch online durchzuführen. Alternativ kann der Veranstaltungstermin verschoben werden unter Vorauszahlung von 50% des Honorars, die bei späterer Durchführung vollständig angerechnet werden.
2.11 Eine 14tägige Widerspruchsfrist entfällt, da es sich bei der Buchung um eine Dienstleistung zu einem definierten Zeitpunkt handelt.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des bestätigten Angebots des AN. Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzüge, sofort und unter Angabe der Rechnungsnummer zur Zahlung fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen sofern in der Rechnung nicht einzelvertragliche Zahlungsziele angegeben sind.
Bei Offenen Seminaren/ Webinaren gilt Vorauskasse als Teilnahmevoraussetzung.
3.2 Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach Angebotsbestätigung/ Vertragsabschluss bzw. Erscheinen der Veranstaltungsankündigung erfolgen, ist der AN berechtigt, diese zu berechnen.
3.3 Bei Offenen Seminaren/ Webinaren beinhaltet der Rechnungsbetrag die Organisation und Durchführung des Seminars/ Webinars, Seminarverpflegung/ Getränke (nur im Präsenzmodus), Bereitstellung des Online-Meetingraums (nur im Onlinemodus) und die Teilnahmebestätigung. Organisation und Kosten der Übernachtung (nur im Präsenzmodus) gehen zu Lasten des AG. Bei unternehmensinternen Veranstaltungen gelten einzelvertragliche Reglungen.
4. Durchführung von Veranstaltungen
4.1 Offene Seminare/ Webinare werden entsprechend der veröffentlichten Veranstaltungsankündigung und einzelvertragliche Veranstaltungen entsprechend der mit dem AG gesondert abgeschlossenen Vereinbarung durchgeführt. Der AG behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
4.2 Der AN verpflichtet sich, im Rahmen der jeweiligen Thematik eine neutrale, hersteller- und produktunabhängige fachliche Präsentation durchzuführen. Insbesondere dürfen die vorgetragenen oder vermittelten Inhalte nicht dem Zweck der Unterstützung wirtschaftlicher Eigeninteressen oder der Verbreitung von Scientology-Inhalten dienen.
Bei der Vortrags-/Trainertätigkeit sind die inhaltlichen Ziele des AG zu beachten.
Die Ausgestaltung des Vortrags/ Trainings hinsichtlich der Art der Durchführung in Ablauf und inhaltlichem Zuschnitt verantwortet der AN unbeschadet vorstehender Regelungen weisungsfrei.
4.3 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch eine/ n bestimmte/ n Referent:in besteht nicht.
5. Schutz- und Urheberrechte, Datenschutz
5.1 Die dem AG bzw. den an der Veranstaltung Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten
Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den AN gestattet.
5.2 Der AN speichert, verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten des AG zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu setzt der AN auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherungs-anforderungen der DSGVO hat der AN technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeitenden sind entsprechend DSGVO verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten. Die Datenschutzerklärungen des AN sind auf der Homepage des AN unter www.humorinstitut.de nachzulesen.
5.3 Datenschutzerklärung für Fotos/ Videos bei Veranstaltungen
Der AN fertigt bei Veranstaltungen evtl. Fotos/ Videos an. Diese Fotos/ Videos werden zur Darstellung der Aktivitäten des AN auf der Website, in Social Media-Kanälen, in Printmedien und in Werbemitteln veröffentlicht.
Es besteht das Recht, gegen die Verarbeitung Widerspruch zu erheben. Der Widerspruch kann an den AN gerichtet werden. Die Kontaktdaten und weitere Informationen dazu sind auf der Homepage des AN unter https://www.humorinstitut.de/datenschutzerklaerung zu finden.
5.4 Datenschutzhinweis für Online-Veranstaltungen
Der AN nutzt die Kontaktdaten und eMail-Adressen des AG bzw. der Teilnehmenden, um diese Veranstaltung durchzuführen (Art. 6 Abs. 1b) DSGVO, Vertrag), einen Newsletter mit Fach- und Verbandsinformationen sowie Einladungen zu anderen Veranstaltungen zuzustellen oder bei Bedarf Kontakt mit dem AG bzw. den Teilnehmenden aufzunehmen (Art. 6 Abs. 1f) DSGVO, berechtigtes Interesse). Der AN weist darauf hin, dass diese Veranstaltung dem Wissenstransfer und dem Networking dient. Daher können Teilnehmendenlisten an alle Teilnehmenden verteilt werden. Der AG bzw. die Teilnehmenden können der Nutzung ihrer Kontaktdaten zu diesen Zwecken jederzeit widersprechen. Dazu können sie sich per eMail an den Veranstalter oder den AN wenden. Die Veranstaltung wird zu protokollarischen Zwecken aufgezeichnet, eine Weitergabe der Aufzeichnung an Dritte und Teilnehmende ist ausgeschlossen. Sofern der AN bei der Web-Konferenz seinerseits im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine Bild- und Tonübertragung startet, werden diese Daten an alle Teilnehmenden übermittelt und aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt im Rahmen der technischen Möglichkeiten des Online-Anbieters. Mit der Teilnahme stimmen die Teilnehmenden der Aufzeichnung und Nutzung ihrer Daten zu.
5.5 Vertraulichkeitserklärung
Der AN ist verpflichtet, über ihm im Rahmen seiner Vortrags-/ Trainertätigkeit bekannt gewordene Interna, insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Einzelheiten der Zusammenarbeit Stillschweigen zu bewahren und Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
5.6 Jedwede Verwendung der Humorinstituts-Wort-/Bildmarke, die über das erteilte Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinaus geht (bspw. auf Visitenkarten), bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des AN.
6. Haftung
6.1 Der AN haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn er diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, oder wenn er fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Der AN haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
6.2 Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.
6.3 „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des AG schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
6.4 Der AG hat etwaige Schäden, für die der AN haften soll, unverzüglich dem AN anzuzeigen.
6.5 Soweit Schadensersatzansprüche gegen die AN ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des AN.
6.6 Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
7.1 Der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz des AN (Leipzig).
7.2 Der Erfüllungsort für alle sich aus der Angebotsbestätigung/ dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Veranstaltungsort.
7.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).